Mein Ziel ist es, Ihnen eine schnelle und unkomplizierte therapeutische Hilfe anzubieten. Die durchschnittliche Therapiedauer liegt in der Regel zwischen 3 und 10 Sitzungen.
Bitte beachten Sie:
Von den gesetzlichen Krankenversicherungen werden die Kosten für naturheilkundliche Therapien oder verordnete Heilmittel beim Heilpraktiker in der Regel nicht übernommen.
Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen: Tarif PKV/ZV/Beihilfe. Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH).
Da das Verzeichnis aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, arbeite ich zum Teil mit Sätzen oberhalb des GeBüH-Rahmens und Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand. Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs.
Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Das Erstattungsverhalten der Versicherung ist von Ihrem persönlichen Tarif abhängig. Je nachdem welche Versicherung/Tarif Sie abgeschlossen haben, kann es zu verschiedenen Erstattungen oder Selbstbehalten kommen. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen. Sie erhalten eine Rechnung für ihre private Versicherung/Beihilfe nach/analog GeBüH Rahmen.
Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.
Ich arbeite nach dem sog. Bestellsystem, d.h.ich reserviere exklusiv für Sie die erforderlichen 60 min. Therapiedauer. Da die Behandlung über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden, kann ich nicht kurzfristig neue PatientInnen annehmen oder Ersatztermine vereinbaren. Dadurch entsteht ein wirtschaftlicher Schaden. Es ist berechtigt, alle vereinbarten Stunden, welche Sie nicht wahrnehmen, unabhängig vom Grund der Verhinderung, privat in Rechnung zu stellen. Stunden, die aus zwingenden Gründen rechtzeitig, d. h. 24Stunden vor dem Termin, abgesagt werden, werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt.
Die Höhe des vereinbarten Ausfallhonorarrichten sich nach dem Stundensatz, den Sie zum Zeitpunkt des Ausfalls wie vereinbart bezahlen. Das Honorar beträgt in diesem Fall 75 € Euro.
Kann ich den Termin anderweitig besetzen, wird kein Honorar verlangt.
Für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen gelten – unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines Attests – folgende Regelungen für die Absage durch den Teilnehmer: Bis 1 Tag vor Beginn eines Kurses oder einer Veranstaltung kann ein Ersatzteilnehmer gemeldet werden. Erfolgt eine Absage und es wird kein Ersatzteilnehmer benannt, so handelt es sich um eine Stornierung.
KURSE: Bei Stornierungen werden Gebühren fällig: Bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir im Falle einer Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% der Kursgebühr. Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhöht sich die berechnete Bearbeitungsgebühr auf 50%, bis eine Woche davor auf 75%. Danach ist die Kursgebühr nicht mehr erstattungsfähig. Bei Nichterscheinen wird das vereinbarte Entgelt in voller Höhe fällig.